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Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-0
Fax 07731 908-100
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Termine im Bürgerbüro
Für das Bürgerbüro Termine online vereinbaren.
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen.
Dort können Sie auch den Antrag einreichen.
keine
Sie können den Nachweis erbringen durch:
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten
16.02.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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