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Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
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Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:
Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:
Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.
Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für:
Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.
Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.
Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich
bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Übersichten über die Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen):
Stand: 22.02.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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