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Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
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Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer
Andere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen müssen Sie selbst bezahlen (z.B. gezielte Hautinspektion beim Dermatologen, Mammografie vor 50, Messung des Augeninnendrucks),
Hinweis: Wenn Sie in der Eigenbeobachtung Auffälligkeiten bemerken (z.B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl), wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Dies gilt auch für Auffälligkeiten, die Sie zwischen den vorgesehenen Untersuchungsterminen bemerken.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise eine Fachärztin oder ein Facharzt
Vereinbaren Sie für die Untersuchung einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise bei einer Fachärztin oder einem Facharzt.
keine
für gesetzlich Versicherte: keine
Hinweis: Für privat Versicherte gelten diese Regelungen nicht. Üblicherweise übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen aber im gleichen Umfang.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.10.2021 freigegeben.
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