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Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
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Fax 07731 908-100
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Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.
Die Anerkennung kann eine Gemeinde für sich insgesamt oder für einzelne Ortsteile beantragen. Sie ist an strenge Anforderungen gebunden.
Gemeinden können die folgenden Artbezeichnungen erhalten:
Je nachdem, welche Artbezeichnung Sie beantragen, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen nachweisen.
Tipp: Näheres zu den Artbezeichnungen und Voraussetzungen finden Sie in den "Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen". Diese gibt der Deutsche Heilbäderverband e.V. zusammen mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. heraus. Sie bilden gemeinsam mit dem Kurortegesetz Baden-Württemberg die Grundlage für die Anerkennung.
Die Anträge müssen Sie für alle Artbezeichnungen beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium stellen. Um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären, sollten Sie zuvor Kontakt mit diesem aufnehmen.
Keine
Unterlagen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen
Keine
Nach Vorliegen aller Unterlagen:
Dauer für die Erstellung der Gutachten:
Die Anerkennung ist sowohl für die Gemeinde als auch für Unterkunfts- und Dienstleistungsanbieter mit Rechten und Pflichten verbunden. Gemeinden, die nicht Staatsbad sind, können eine eigene Gebührensatzung zur Erhebung einer Kurtaxe erlassen. Sie können die Anbieter von Unterkünften und Dienstleistungen dazu verpflichten, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen.
19.07.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Gottmadingen
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