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Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-0
Fax 07731 908-100
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Termine im Bürgerbüro
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Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen Nebenbestimmungen enthalten.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie in direktem Anschluss keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Zeiten, in denen Sie sich zum Studium oder zur Ausbildung im Bundesgebiet aufgehalten haben, rechnet Ihnen die zuständige Stelle aber zur Hälfte auf die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis an.
die Ausländerbehörde, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Ausländerbehörde ist:
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT)
keine
Diese entnehmen Sie bitte unserer Gebührenverordnung bzw. der entsprechenden Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
keine
08.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
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