Kontakt
Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-0
Fax 07731 908-100
E-Mail schreiben
Termine im Bürgerbüro
Für das Bürgerbüro Termine online vereinbaren.
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.
Dieses Verzeichnis führen Kammern (z.B. IHK, HWK) oder Regierungspräsidien. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:
die für Sie als Ausbildungsbetrieb zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Spätestens am Tag der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung muss die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Ansonsten wird der Eintrag gelöscht.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie die Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle beantragen.
Tipp: Ein Formular für den Antrag für Baden-Württemberg stellt Ihnen die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zum Download zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Muster für einen Berufsausbildungsvertrag.
unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Für Auszubildende ist die Eintragung gebührenfrei.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2015 freigegeben.
Gemeinde Gottmadingen
Johann-Georg-Fahr-Str. 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-0
Fax 07731 908-100
E-Mail schreiben
Für das Bürgerbüro Termine online vereinbaren.
Klicken Sie hier um alle Veranstaltungen zu sehen.