Flächennutzungsplanentwürfe in der Offenlage
Auf Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die sogenannte Offenlage richtet sich an die Bürger und an Träger verschiedener öffentlicher Belange, z.B. Behörden, Verbände.
Derzeit befinden sich keine Flächennutzungsplanentwürfe in der Offenlage.