Neuigkeiten
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Erstelldatum15.05.2025
Seit dem 22. April 2025 können Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz nach einem Umzug auch online bequem und kostenlos anmelden.
Unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de kann der Wohnsitz nach einem Umzug online angemeldet werden.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Ummeldeprozess online zu erledigen:
- Aktualisierung Ihrer Daten im Melderegister
- Digitale Meldebestätigung zum Download
- Adressaktualisierung auf Ihrem Ausweisdokument
- Automatischer Versand von Adressaufklebern für Ausweis und Reisepass
Wer kann sich online anmelden – und wen kann ich mit anmelden?
Inhaber*innen eines deutschen Identitätsdokuments (Personalausweis oder Reisepass) können sich online anmelden. Die Anmeldung kann entweder allein oder im Familienverbund erfolgen:
- Bei einem gemeinsamen Umzug meldet eine volljährige Person den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder mit an, wenn bisher eine gemeinsame Wohnung bestand.
- Kinder unter 16 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen.
- Volljährige Personen mit gesetzlicher Betreuung, bei denen ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, werden durch diesen angemeldet.
- Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern oder Mutter ziehen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:
- Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion, z. B. über die BundID
- Einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (inkl. PIN) oder eine eID-Karte (für EU-/EWR-Bürger*innen)
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- Die AusweisApp für Smartphone oder Computer
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist.
(Diese kann auch elektronisch über ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal erfolgen.)
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anmelden.
Dies gilt für die Anmeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Änderungen bei Nebenwohnungen sind weiterhin direkt bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Für persönliche Beratung wenden Sie sich an das Bürgerbüro Gottmadingen unter buergerbuero(@)gottmadingen.de oder Telefonnummer: 07731 908-161 und Telefonnummer: -162.