Gutachterausschuss
Neuorganisation der Gutachterausschüsse
„Gemeinsamer Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein“ bei der Stadt Singen
Zwölf Städte und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Gottmadingen, haben beschlossen, ihre nach der Gutachterausschussverordnung zu erfüllenden Aufgaben auf die Stadt Singen zu übertragen und dort einen Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Dieser hat seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufgenommen.
Anträge sind dorthin zu richten.
Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschuss "Hegau-Hochrhein" bei der Stadt Singen vom 06.10.2020 (322 KB).
Hohgarten 2 (Rathaus), 78224 Singen
EG, Zimmer 28 und 29
gutachterausschuss@singen.de
Tel. 07731 85-489 und -474
Fax 07731 85-882474
Die Institution „Gutachterausschuss“ wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Die Aufgaben sind in den §§ 193 fortfolgende BauGB geregelt. Dazu gehören unter anderem:
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) für Bauland (das heißt baureifes Land) zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Ermittlung Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2018
Festsetzungen des Gutachterausschusses in seiner Sitzung am 27. Juni 2019
(1) Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Gottmadingen die nachfolgend aufgeführten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31. Dezember 2018 ermittelt.
(2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
(3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
(4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den Wert beeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
(5) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
(6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal „Denkmalschutz“ eines Einzelgrundstücks.
(7) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Lageplan (1,1 MB) anzeigen
Hinweis: Sie werden nach dem Öffnen des Lageplans feststellen, dass die Straßennamen nicht lesbar sind. Leider ist es nicht möglich, die Richtwertkarte größer aufzubereiten.
Bebaute und bebaubare Grundstücke - Gottmadingen
Zone | Richtwert |
Zone 1 | 250,00 €/m² |
Zone 2 | 225,00 €/m² |
Zone 3 | 50,00 €/m² |
Zone 4a | 225,00 €/m² |
Zone 4b | 260,00 €/m² |
Zone 5a | 220,00 €/m² |
Zone 5b | 220,00 €/m² |
Zone 5c | 240,00 €/m² |
Zone 5d | 260,00 €/m² |
Zone 6 | 225,00 €/m² |
Zone 7 | 60,00 €/m² |
Zone 9a | 225,00 €/m² |
Zone 9b | 210,00 €/m² |
Zone 9c | 220,00 €/m² |
Zone 9d | 200,00 €/m² |
Zone 9e | 200,00 €/m² |
Zone 9f | 220,00 €/m² |
Zone 10a | 225,00 €/m² |
Zone 10b | 50,00 €/m² |
Zone 11 | 225,00 €/m² |
Bebaute und bebaubare Grundstücke - Ortsteile
Ortsteil | Richtwert | Karte |
Bietingen | Zone 1 (Wohnbebauung) 180,00 €/m² Zone 2a (Handel, Märkte) 225,00 €/m² Zone 2b (produzier.Gerwerbe 50,00 €/m² Zone 2c (produzier. Gewerbe 55,00 €/m² |
Plan (1,3 MB) |
Ebringen | 120,00 €/m² | Plan (993 KB) |
Randegg | 145,00 €/m² | Plan (2,2 MB) |
Murbach | 120,00 €/m² | Plan siehe Randegg |
Petersburg | 145,00 €/m² | Plan siehe Randegg |
Alle festgesetzten Richtwerte für bebaute und bebaubare Grundstücke verstehen sich, soweit nichts anderes erwähnt, als solche für erschlossene Grundstücke!
Bauerwartungsland - Gottmadingen
Lageplan anzeigen (4,1 MB)
Zone | Gebiet | Entwicklungszustand | Richtwert |
1 a | Nasse Äcker Schulstandort | Öffentliche Bedarfsfläche | k. A. |
1 b | Nasse Äcker 1. BA | Bauerwartungsland | 34,00 €/m² |
2 |
Nasse Äcker Untere Pfingstwaid Obere Pfingstwaid |
In den Zonen 2, 3, 4, 7 und 8 ist die zeitliche Entwicklung bzw. Umsetzung nicht absehbar. Daher erfolgt eine Festsetzung knapp über dem Wert für landwirtschaftliche Flächen. | 4,00 €/m² |
3 |
Rielasinger Weg / Hardtstauden | ||
4 | Grub / Dornbusch | ||
7 + 8 | Riedwies |
Bauerwartungsland - Ortsteile
Zone und Gebiet | Richtwert | Pläne | |
Bietingen Zone 3 (Hinter den Gärten) |
Bauerwartungsland | 41,00 €/m² | Plan (2,2 MB) |
Bietingen Zone 4 (Unter der Trotte) Zonen 5 und 6 (östlich Ebringer Straße) |
In den Zonen4 bis 6 ist die zeitliche Entwicklung bzw. Umsetzung nicht absehbar. Daher erfolgt eine Festsetzung knapp über dem Wert für landwirtschaftliche Flächen. | 4,00 €/m² | |
Bietingen Zone 8 (Gewerbegebiet Bietingen West) |
Bauerwartungsland | 15,00 €/m² | |
Ebringen Zonen 3 und 4 (Naher Weingarten) |
In den Zonen 3 und 4 ist die zeitliche Entwicklung bzw. Umsetzung nicht absehbar. Daher erfolgt eine Festsetzung knapp über dem Wert für landwirtschaftliche Flächen. | 4,00 €/m² | Plan (1,1 MB) |
Randegg Zone 3 (Erweiterung Wiedenstraße), Zone 4 (Hofstadt) und Zone 5 (Wädtle) |
In den Zonen 3 bis 5 ist die zeitliche Entwicklung bzw. Umsetzung nicht absehbar. Daher erfolgt eine Festsetzung knapp über dem Wert für landwirtschaftliche Flächen. | 4,00 €/m² | Plan (3,1 MB) |
Landwirtschaftliche Flächen
GRÜNLAND | 1,20 €/m² |
ACKER | 2,00 €/m² |