Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Gottmadingen – Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeinde Gottmadingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Sie hat hierzu bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt, welcher im Gremium im Juli 2015 beschlossen wurde. In diesem ersten Lärmaktionsplan wurden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen, welche bis dato noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Am 21.07.2020 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen mit der Überprüfung des Lärmaktionsplanes beschäftigt. Daraufhin wurde beim zuständigen Straßenbaulastträger erneut ein Antrag auf Tempo 30 ganztags für die L 190 OD Randegg gestellt. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich positiv beschieden.
Die Gemeinde Gottmadingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Sie hat hierzu bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt, welcher im Gremium im Juli 2015 beschlossen wurde. In diesem ersten Lärmaktionsplan wurden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen, welche bis dato noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Am 21.07.2020 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen mit der Überprüfung des Lärmaktionsplanes beschäftigt. Daraufhin wurde beim zuständigen Straßenbaulastträger erneut ein Antrag auf Tempo 30 ganztags für die L 190 OD Randegg gestellt. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Die Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans der Gemeinde Gottmadingen hat ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans nicht notwendig ist. Daher wird das Ergebnis der Überprüfung dokumentiert und als Fortschreibung des bestehenden Plans per Musterbericht erneut öffentlich ausgelegt.
Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 15.12.2020 zugestimmt.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (Musterplanbericht) liegt der Zeit vom 14.01.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Gottmadingen, Johann-Georg-Fahr-Str. 10, öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Hinweisen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 05.03.2021 schriftlich vorgebracht werden.
Die gesamte Bekanntmachung vom 7. Januar 2020 steht unterstehend zum herunterladen bereit.