Bebauungsplanentwürfe in der Offenlage
Auf Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die sogenannte Offenlage richtet sich an die Bürger und an Träger verschiedener öffentlicher Belange, z.B. Behörden, Verbände.
Die Entwürfe der Bebauungspläne liegen für die Dauer eines Monats öffentlich im Bauamt aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Derzeit befinden sich keine Bebauungsplanentwürfe in der Offenlage.