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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung der Gemeinde umfasst den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Beteiligung gliedert sich in der Regel in zwei Stufen: In die frühzeitige Beteiligung zur Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie in die sogenannten Offenlage.
Bei der Offenlage liegen die Entwürfe für einen Monat bzw. 30 Tage öffentlich beim Bauamt aus. Die Offenlage ermöglicht es, die Entwürfe einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann im Rahmen der Abwägung geprüft.
 
Hier sind die Planungen aufgeführt, die sich in der Aufstellung befinden:

Bebauungsplanentwürfe in der Offenlage

Flächennutzungsplanentwürfe in der Offenlage

Veränderungssperren

Kontakt

Gemeinde Gottmadingen
Bauamt
Johann-Georg-Fahr-Straße 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-125
Fax 07731 908-120
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