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Biotopverbundplanung

Was ist das Ziel des Biotopverbundes?

Mit der Biotopverbundplanung setzen Gottmadingen und Gailingen gemeinsam eine Anforderung aus dem neuen Naturschutzgesetz Baden-Württemberg um. Tieren und Pflanzen soll ermöglicht werden, in einer stark genutzten Landschaft zwischen geeigneten Lebensräumen wandern zu können. Solche Wandermöglichkeiten sind Voraussetzung für die Wieder- und Neubesiedlung von Gebieten wie auch für den genetischen Austausch. Der Biotopverbund ist ein geeignetes Mittel, das Artensterben vor unserer Haustüre aufzuhalten.

Rechtliche Grundlagen

Für den Biotopverbund im Offenland – also außerhalb des Waldes und der Siedlungen - sind im Landesnaturschutzgesetz unter § 22 ehrgeizige Zielgrößen festgeschrieben. Hiernach sollen bis 2030 insgesamt 15 % der Offenland-Fläche von Baden-Württemberg Teil des Biotopverbundnetzwerkes sein. Das Land unterstützt die Gemeinden finanziell bei den Planungen mit einer Förderung von 90 % der Kosten. Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden, die damit ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen. Der Landschaftserhaltungsverband Konstanz (LEVKN) begleitet die Gemeinden hierbei.

Was ist uns dabei wichtig?

Die Gemeinden Gottmadingen und Gailingen sehen sich in der Verantwortung, einen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Flora und Fauna zu leisten. Da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bitten wir um eine rege Beteiligung der Bürger, um so ein von möglichst allen mitgetragenes Konzept umsetzen zu können.

Ablauf

Kurz zusammengefasst werden folgende Schritte im Zuge der Biotopverbundplanung durchgeführt.

Phase I
  • Datenprüfung
  • Festlegung von Schwerpunktgebieten und Zielarten unter Beteiligung von Behörden und Verbänden
  • Geländebegehungen unter Einbindung der Gebietskenner zur Überprüfung und Einstufung der Kernflächen des Biotopverbunds und zur Analyse möglicher Verbindungsstrukturen
  • Konkretisierung der Kernflächen
  • Erstellung eines Grundkonzepts
  • Beteiligungstermine (Öffentlichkeit, Flächeneigentümer und -bewirtschafter)
Phase II
  • Erstellung flächenkonkreter Maßnahmenpläne
  • Maßnahmenpriorisierung
  • Erstellung von Steckbriefen für hochpriorisierte Maßnahmen
  • Erstellung eines Berichts
  • i. d. R. erste Maßnahmenumsetzungen begleitet durch das Planungsbüro

Umsetzung der Maßnahmen

Die Umsetzung der Biotopverbundmaßnahmen ist freiwillig und soll durch entsprechende Förderangebote der Gemeinden, des Landschaftserhaltungsverbands oder der Landwirtschaftsbehörde, aber auch Stiftungen vorangebracht werden. 

Beteiligung

Begleitet wird die Biotopverbundplanung durch Informationsveranstaltungen für Bürger, Flächeneigentümer und Bewirtschafter. Sie können im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen Ihre Anregungen und Hinweise einbringen. Daneben steht Ihnen das Beteiligungsportal des Landschaftserhaltungsverbandes (LEVKN) unter folgendem Link rund um die Uhr für Hinweise, Anregungen und Terminvereinbarungen wie auch zur Einsichtnahme in die Konzeptplanung zur Verfügung.

Link zum Portal: https://www.levkn.de/seite/615630/beteiligung-biotopverbund.html
Pfad zum Portal: LEVKN.de -> Ziele und Aufgaben -> Beteiligung Biotopverbund

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