Sie sind hier: startseite / Wirtschaft & Bauen / Bauen und Wohnen / Bauleitplanung / FNP Offenlage

Flächennutzungsplanentwürfe


Auf Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die sogenannte Offenlage richtet sich an die Bürger und an Träger verschiedener öffentlicher Belange, z.B. Behörden, Verbände.
 

Flächennutzungsplan - 6. Änderung „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ 

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum

Flächennutzungsplan - 6. Änderung „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ 


der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung in den Teilverwaltungsräumen Gottmadingen und Gailingen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 6. Änderung „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ in der Fassung vom 10.05.2023 bestehend aus elf Planzeichnungen (Kartenblatt 01-11) und der Begründung mit integriertem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinden Gottmadingen und Gailingen planen, einen substanziellen Beitrag zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 sowie zur kurzfristigen Sicherung einer nachhaltigen regionalen Energieversorgung im Rahmen regenerativer Energieträger auf ihren jeweiligen Gemeindegebieten zu leisten. Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ in elf Teil-Änderungsbereichen soll im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts durch Ausweisung von „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ in den geplanten Bereichen erfolgen.
Während auf Gemarkung Gottmadingen mit der geplanten Ausweisung von zehn Standorten ein breites Angebot an potenziellen Flächen ermöglicht werden soll, wird für die Gemeinde Gailingen die Teilfläche im Flächennutzungsplan („SO Solaranlage Innerer Winkel“) im Parallelverfahren zum aufzustellenden Bebauungsplan gemäß § 8 (3) BauGB geändert.


Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
Umweltbericht in der Fassung vom 10.05.2023 bestehend aus:
Steckbriefe der Standorte mit Untersuchungen und Bestandsbewertungen zu den Schutzgütern Landschaftsbild, Mensch/ Gesundheit/ Archäologische Funde, Boden, Flora/ Fauna (inkl. artenschutzrechtlicher Prüfung), Wasser und Klima Beschreibung der Betroffenheit von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet) Bewertung und Beschreibung der voraussichtlich zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen mit Einzelverweisen, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahen sowie der geplanten Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Themen vor:
Waldabstandsflächen Belange oberirdischer Gewässer Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden Hinweise auf mögliche Blendwirkungen in Siedlungsbereichen Hinweise zu erforderlichen FFH-Vorprüfungen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Hinweise zum Befreiungserfordernis von den Zielen betroffener Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet Zone II und III)
 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ findet
vom 30. Juni 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 statt (Auslegungsfrist).
Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden.

Flächennutzungsplan - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum


Flächennutzungsplan - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“


der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung Teilverwaltungsraum Büsingen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ in der Fassung vom 03.05.2023 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem integrierten Umweltsteckbrief gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Um ganzjährig Tennissport betreiben und auch Turniere ausrichten zu können, plant der in Büsingen ansässige Tennisclub eine Halle zu errichten. Die bisherige über den Bebauungsplan „Tennisplatz Rheinhölzle“ planungsrechtliche gesicherte Fläche reicht für den Bau einer Halle nicht aus. Da es sich um ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, müssen der bestehende Bebauungsplan und auch der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
 
Anlass der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit die Erweiterung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche Tennisanlage sowie die Neuausweisung einer Grünfläche, bisher sind diese Flächen zum größten Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Lage des Plangebietes 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha auf Gemarkung Büsingen. Die Grundstücke liegen zwischen der Junkerstraße (L 202 nach Gailingen) und der Diessenhofer Straße am östlichen Ortsrand von Büsingen. Die genaue Abgrenzung ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
Umweltbericht: Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere/Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/ Klima, Landschaft/ Ortsbild, Kultur- und Sachgüter, deren Wechselwirkungen. Beschreibung möglicher Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor: Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden, Ausgleich der Schutzgüter auf Ebene des Bebauungsplans, Belange oberirdischer Gewässer.

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ findet
vom 30. Juni 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 statt (Auslegungsfrist).

Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden.

Kontakt

Gemeinde Gottmadingen
Bauamt
Johann-Georg-Fahr-Straße 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-125
Fax 07731 908-120
E-Mail