Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Flächennutzungsplan - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung Teilverwaltungsraum Büsingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen im Teilverwaltungsraum Gottmadingen und Gailingen im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB aufzustellen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 19.09.2022 und der Begründung sowie dem Umweltsteckbrief in der Fassung vom 21.09.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Um ganzjährig Tennissport betreiben und auch Turniere ausrichten zu können, plant der in Büsingen ansässige Tennisclub eine Halle zu errichten. Die bisherige über den Bebauungsplan „Tennisplatz Rheinhölzle“ planungsrechtliche gesicherte Fläche reicht für den Bau einer Halle nicht aus. Da es sich um ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, müssen der bestehende Bebauungsplan und auch der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
Anlass der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit die Erweiterung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche Tennisanlage sowie die Neuausweisung einer Grünfläche, bisher sind diese Flächen zum größten Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha auf Gemarkung Büsingen. Die Grundstücke liegen zwischen der Junkerstraße (L 202 nach Gailingen) und der Diessenhofer Straße am östlichen Ortsrand von Büsingen.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ findet
vom 3. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 statt (Auslegungsfrist).Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden.