Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Flächennutzungsplan - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung Teilverwaltungsraum Büsingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ in der Fassung vom 03.05.2023 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem integrierten Umweltsteckbrief gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Um ganzjährig Tennissport betreiben und auch Turniere ausrichten zu können, plant der in Büsingen ansässige Tennisclub eine Halle zu errichten. Die bisherige über den Bebauungsplan „Tennisplatz Rheinhölzle“ planungsrechtliche gesicherte Fläche reicht für den Bau einer Halle nicht aus. Da es sich um ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, müssen der bestehende Bebauungsplan und auch der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
Anlass der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit die Erweiterung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche Tennisanlage sowie die Neuausweisung einer Grünfläche, bisher sind diese Flächen zum größten Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha auf Gemarkung Büsingen. Die Grundstücke liegen zwischen der Junkerstraße (L 202 nach Gailingen) und der Diessenhofer Straße am östlichen Ortsrand von Büsingen. Die genaue Abgrenzung ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
Umweltbericht: Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere/Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/ Klima, Landschaft/ Ortsbild, Kultur- und Sachgüter, deren Wechselwirkungen. Beschreibung möglicher Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor: Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden, Ausgleich der Schutzgüter auf Ebene des Bebauungsplans, Belange oberirdischer Gewässer.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ findet
vom 30. Juni 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 statt (Auslegungsfrist).
Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden.