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Flächennutzungsplanentwürfe


Auf Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die sogenannte Offenlage richtet sich an die Bürger und an Träger verschiedener öffentlicher Belange, z.B. Behörden, Verbände.
 

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum

Flächennutzungsplan - 6. Änderung „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ 


der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung in den Teilverwaltungsräumen Gottmadingen und Gailingen


Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 beschlossen, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen in den Teilverwaltungsräumen Gottmadingen und Gailingen aufzustellen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 6. Änderung „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ in der Fassung vom 22.09.2022 bestehend aus 12 Planzeichnungen (Kartenblatt 01-12) und der Begründung mit integriertem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinden Gottmadingen und Gailingen planen, einen substanziellen Beitrag zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sowie zur kurzfristigen Sicherung einer nachhaltigen regionalen Energieversorgung im Rahmen regenerativer Energieträger auf ihren jeweiligen Gemeindegebieten zu leisten. Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ in 12 Teil-Änderungsbereichen soll im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts zur Änderung der geplanten Bereiche in Sonderbauflächen für Solaranlagen erfolgen.
Während auf Gemarkung Gottmadingen mit der geplanten Ausweisung von elf Standorten ein breites Angebot an potenziellen Flächen ermöglicht werden soll, wird für die Gemeinde Gailingen die Teilfläche im Flächennutzungsplan („SO Solaranlage Innerer Winkel“) im Parallelverfahren zum aufzustellenden Bebauungsplan gemäß § 8 (3) BauGB geändert.
 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Solaranlagen“ findet
vom 3. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 statt (Auslegungsfrist).Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden. 

Pläne

Begründung

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Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum

Flächennutzungsplan - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“


der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen, Änderung Teilverwaltungsraum Büsingen


Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen im Teilverwaltungsraum Gottmadingen und Gailingen im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB  aufzustellen, den Entwurf des Flächennutzungsplans - 7. Änderung „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 19.09.2022 und der Begründung sowie dem Umweltsteckbrief in der Fassung vom 21.09.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Um ganzjährig Tennissport betreiben und auch Turniere ausrichten zu können, plant der in Büsingen ansässige Tennisclub eine Halle zu errichten. Die bisherige über den Bebauungsplan „Tennisplatz Rheinhölzle“ planungsrechtliche gesicherte Fläche reicht für den Bau einer Halle nicht aus. Da es sich um ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, müssen der bestehende Bebauungsplan und auch der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
 
Anlass der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit die Erweiterung der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche Tennisanlage sowie die Neuausweisung einer Grünfläche, bisher sind diese Flächen zum größten Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha auf Gemarkung Büsingen. Die Grundstücke liegen zwischen der Junkerstraße (L 202 nach Gailingen) und der Diessenhofer Straße am östlichen Ortsrand von Büsingen. 

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche „Tennisanlage“ und Grünfläche“ findet
vom 3. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 statt (Auslegungsfrist).Nachfolgend können alle Unterlagen heruntergeladen werden. 

Kontakt

Gemeinde Gottmadingen
Bauamt
Johann-Georg-Fahr-Straße 10
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-125
Fax 07731 908-120
E-Mail