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Hochwassergefahrenkarten (HWGK)

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. Erarbeitet wurden sie vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Umsetzung der „EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“ (HWRM-RL) unter Beteiligung der Kommunen. Die Umsetzung der HWRM-RL hat das Ziel, die nachteiligen Folgen durch Hochwasser für Mensch, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft zu reduzieren.

Nach § 65 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf, namentlich die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Diese Gebiete sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes besondere Schutzvorschriften formuliert.

Rechtliche Auswirkungen
Den Kommunen bieten die HWGK eine flächendeckende Grundlage für das Krisenmanagement und die Bauleitplanung. Das heißt, die Überschwemmungsgebiete sind bei der Bauleitplanung insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten.

Bürgern bieten die HWGK wertvolle Informationen zur Betroffenheit durch Hochwasser, so dass Maßnahmen zur Eigenvorsorge veranlasst werden können. Sie sind aber auch bei Bauvorhaben zu beachten. So besteht das grundsätzliche Verbot für Bauvorhaben in den Überschwemmungsgebieten. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter sehr engen Grenzen möglich. Das heißt, dass Bauherren bei geplanten Vorhaben dies zuvor prüfen müssen.

Weitere Informationen und die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) finden Sie auf folgenden Seiten:

Kartendienst des LUBW
(Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg)
 
Die Hochwassergefahrenkarten wählen Sie aus, indem Sie oben links auf „Thema“ klicken, dann
- Wasser - Hochwasser - Hochwassergefahrenkarten
 
Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg
(Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)

Hochwasserhervorsage Baden-Württemberg
 
§ 65 Wassergesetz Baden-Württemberg
 
§ 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes 

Kontakt

Gemeinde Gottmadingen

Bauamt
Johann-Georg-Fahr-Straße 10
78244 Gottmadingen

Tel. 07731 908-125
Fax 07731 908-120
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