Ukraine Krieg

Informationen für Geflüchtete und Helfer/innen

Der Krieg in der Ukraine bewegt unsere Gemeinde und berührt uns alle, so Bürgermeister Dr. Michael Klinger. Die Gemeindeverwaltung erreichen Anfragen von Angehörigen Geflüchteter, Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen oder einfach durch eine Spende helfen wollen.
 
Wir haben hier hilfreiche Informationen zusammengestellt. Darüber hinaus steht der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte der Gemeinde, Herr Martin Rauwolf, für Anfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter

Gemeinde Gottmadingen
Integrations- und Flüchtlingsbeauftragter
Martin Rauwolf
Rathausplatz 1
Zimmer 004
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-272
E-Mail schreiben

Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Wer Geflüchteten aus der Ukraine durch die Vermietung von Wohnraum helfen möchte, kann sich an die Gemeinde Gottmadingen wenden.
Durch den leidvollen Krieg in der Ukraine verlassen weiterhin viele Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Heimat in Richtung Westeuropa. Auf der Flucht sind vor allem Frauen mit Kindern und alte Menschen. Dabei ist auch die Bundesrepublik Deutschland ein Ziel. Für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine wird kurzfristig dringend geeigneter Wohnraum benötigt werden.
Es liegen einige Wohnungsangebote vor, jedoch werden auch langfristige Vermietungen gesucht, da ein Kriegsende und auch eine schnelle Rückkehr der Geflüchteten derzeit nicht absehbar sind.

Sie möchten Geflüchteten aus der Ukraine durch die Vermietung von Wohnraum von mindestens 12 und mehr Monaten helfen, dann melden Sie sich gerne bei Herrn Martin Rauwolf, bevorzugt per Email.
Die Angebote werden gesammelt und zusammengetragen. Bei Bedarf meldet sich die Gemeinde.

Für ein Zimmer oder eine Wohnung können Sie Miete erhalten, wenn Sie einen Mietvertrag mit den Geflüchteten schließen, der die Mietobergrenzen nicht überschreitet. Wenn Sie keinen Mietvertrag mit den aufgenommenen Geflüchteten schließen, können Sie für die gestiegenen Nebenkosten einen Zuschuss beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier unter dem Punkt Geldleistungen/Sozialleistungen.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Änderung / Wechsel zum Jobcenter zum 01.06.2022 beachten! >Genauere Informationen finden Sie hier unter dem Punkt Geldleistungen/Sozialleistungen). Die Leistungen werden derzeit vom Sozialamt des Landratsamtes Konstanz bewilligt. Es können auch Mietkosten bis zu einer bestimmten Grenze übernommen werden. Ob und in welcher Höhe Mietkosten übernommen werden, sollte vorab geklärt werden.

Geld- und Sachspenden

Dr. Michael Klinger, Bürgermeister, bittet um Verständnis, dass derzeit aus Gottmadingen heraus keine Hilfslieferung in die Ukraine organisiert wird. „Selbstverständlich haben wir auch über unsere Feuerwehr, wie unsere Nachbargemeinden, etwas zur zentralen, landesweiten Materialsammlung beigetragen. Diese Ausrüstung ist bereits auf dem Weg. Für individuelle Hilfstransporte fehlt jedoch ein Stück weit der Anknüpfungspunkt, den zum Beispiel die Nachbarstadt Singen mit Kobeljaki hat!“, so Bürgermeister Dr. Michael Klinger. Er rät deshalb dazu, sich entweder an bereits bestehenden Aktionen im Hegau zu beteiligen oder bei einer der großen Hilfsorganisationen mit einer Geldspende zu helfen.

Eine Übersicht mit seriösen Organisationen finden Sie hier.

Aufenthaltsrecht für die Menschen aus der Ukraine

Allgemeine Informationen
Personen aus der Ukraine dürfen ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage hier aufhalten, sofern ein biometrischer Pass vorliegt. Nach Ablauf der ersten 90 Tage in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden.

Bevor die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann, muss eine Anmeldung bei der Gemeinde im Bürgerbüro erfolgen. Hierzu muss der Pass und die Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht werden.

Das Ordnungsamt des Landkreises Konstanz hat eine Info-Hotline für aufenthaltsrechtliche Fragen eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer +49 7531 800-7000 zu erreichen. Die Servicezeiten sind von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz:
- Deutsch: Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz
- Ukrainisch: Права та обовязки осіб яким надається тимчасовий захист
- Englisch: Rights and duties in case of temporary protection 

(Quelle: Landratsamt Konstanz - Ukraine | Landkreis Konstanz (lrakn.de)

Wie kann man den Aufenthalt in Deutschland verlängern, wenn man als ukrainische Staatsangehörige bzw. ukrainischer Staatsangehöriger visumfrei mit einem biometrischen Pass eingereist ist?

Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei im Bundesgebiet aufhalten.
Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden. In der Regel ist hierfür die Ausländerbehörde zuständig, in deren Zuständigkeit eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständige Ausländerbehörde der Gemeinde Gottmadingen ist die Ausländerbehörde Landratsamt Konstanz

Ministerium für Justiz und Migration

Gesundheit und Impfen (u.a. Corona)

Mehrsprachige allgemeine Informationen zur medizinischen Versorgung sind hier zu finden.

Quelle: Landratsamt Konstanz
 
Hinweis: In dringenden medizinischen Notfällen kann direkt ein Arzt aufgesucht werden. Behandlungsscheine für die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung können nur nach der Antragstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG ausgestellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier unter dem Punkt „Geldleistungen/Sozialleistungen.“ 

Hilfe-Nummern und Schutzhinweise

Hier (1,5 MB) erhalten Sie Hilfe-Nummern und Schutzhinweise.

Informationen für ukrainische Geflüchtete in Privatunterkünften

Ukrainische Geflüchtete nehmen nach ihrer Ankunft bitte umgehend telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro auf, um einen Termin zur Anmeldung zu vereinbaren. Die Telefonnummer lautet +49 7731 908-161 o. -162. Per Email ist das Bürgerbüro unter ordnungsamt@gottmadingen.de zu erreichen.
 
Die ersten Schritte und viele Informationen für ukrainische Geflüchtete, die privat wohnen, sind in den Infoblättern zu finden:
 
Info privat Wohnende (Deutsch)
ІНФОРМАЦІЯ ДЛЯ УКРАЇНСЬКИХ БІЖЕНЦІВ (Ukrainisch)
ИНФОРМАЦИЯ ДЛЯ УКРАИНСКИХ БЕЖЕНЦЕВ (Russisch)

Quelle: Landratsamt Konstanz Ukraine | Landkreis Konstanz (lrakn.de)

Geldleistungen / Sozialleistungen

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II):
Ab dem 1. Juni 2022 werden Geflüchtete aus der Ukraine voraussichtlich leistungsberechtigt nach dem SGB II sein.
Ein Anspruch auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Beratung und Vermittlungsleistungen vom Jobcenter besteht voraussichtlich dann, wenn
bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde oder eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde.

Hinweis: Wenn der Aufenthaltstitel nach dem 31. Mai 2022 beim Ausländeramt beantragt wurde, muss die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Ausländerbehörde erfolgt sein. Die Anträge sollen rechtzeitig vor dem 1. Juni 2022 möglichst digital gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung sind in den Informationsblättern zu finden:

Informationsblatt Amt für Migration und Integration 
Важлива інформація щодо зміни відповідальних установ з надання фінансової допомоги 
Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 
Коротка інформація Допомога з безробіття II/соціальна допомога 
Mehrsprachige Ausfüllhilfen zum Antrag auf Arbeitslosengeld II

Quelle: Landratsamt Konstanz Ukraine | Landkreis Konstanz (lrakn.de)

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?

Erst nach der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG erhalten die Geflüchteten Zugang zum Arbeitsmarkt. An der Umsetzung wird gerade gearbeitet.
 
Infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine erhalten die fliehenden Menschen aus der Ukraine unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht es den Vertriebenen aus der Ukraine, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen.

Quelle: Stadt Singen

Wie finde ich Dolmetscher oder Sprachmittler?

Es gibt einen ehrenamtlichen Sprachmittlerdienst im Landkreis Konstanz. Ausschließlich Mitarbeiter/innen von Einrichtungen (wie z.B. Kitas, Krankenhäuser, Verwaltungen etc.) können den Sprachmittlerdienst beauftragen. Anfragen für Sprachmittler können hier von Mitarbeiter/innen von Einrichtungen gestellt werden.

Benötigen Sie dann noch weitere Unterstützung, nehmen Sie Kontakt zu Herrn Rauwolf auf.

Integrationskurse

Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen. Informationen zum Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine zu Deutschkursen finden Sie hier.

Bei Fragen können Sie sich an das Integrationsmanagement der Gemeinde Gottmadingen wenden:

Integrationsmanagerinnen (Landratsamt Konstanz)

Frau Petra Urban
Erwin-Dietrich-Straße 11/3
78244 Gottmadingen
E-Mail: petra.urban@LRAKN.de
Mobil: 0170 9848948

Frau Boran Al Yousef
Erwin-Dietrich-Straße 11/3
78244 Gottmadingen
E-Mail: boran.alyousef@LRAKN.de
Mobil: 0176 18001597

Weitere wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, Helfende und Interessierte im Landkreis Konstanz

Auf folgenden Seiten sind weitere wichtige Informationen zu finden:

Ukraine | Landkreis Konstanz (lrakn.de)

Zur Seite handbook germany - Deutschland von A bis Z

Wichtige Infos zu kommunalen Themen in mehreren Sprachen bietet die Online-Plattform Integreat

Plattform Germany4Ukraine: Das Bundesinnenministerium hat eine zentrale Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache eingerichtet. Die Seite soll kontinuierlich mit weiteren Inhalten befüllt werden.
www.germany4ukraine.de

Kommentare (0)
Kommentare abonnieren
Kommentar
Es können folgende HTML-Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kontakt

Gemeinde Gottmadingen

Integrations- und Flüchtlingsbeauftragter
Martin Rauwolf
Rathausplatz 1
Zimmer 004
78244 Gottmadingen
Tel. 07731 908-272
Fax 07731 908-200
E-Mail

Gefördert durch:

Integrationsmanagerinnen (Landratsamt Konstanz)

Frau Lena Kolb
Erwin-Dietrich-Straße 11/3
78244 Gottmadingen
E-Mail: lena.kolb@LRAKN.de
Mobil: 0176 18003949


Frau Boran Al Yousef
Erwin-Dietrich-Straße 11/3
78244 Gottmadingen
E-Mail: boran.alyousef@LRAKN.de
Mobil: 0176 18001597


Gefördert durch:

Bürgerhilfe in Gottmadingen (BiG)

E-Mail: big.gottmadingen@gmx.de
Telefon: 07731 796912