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Rechtskräftige

Rechtskräftige Bebauungspläne

Im Folgenden finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne.

Bebauungspläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, sind nicht aufgelistet. Sofern sich ein Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren und in der Offenlage befindet, finden Sie diesen hier.

Der Übersichtsplan zeigt die Bebauungspläne in der gesamten Gemeinde Gottmadingen.

Erklärung zum Vorgehen

In dem Übersichtsplan sind die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und die dazugehörigen Bebauungsplanbezeichnungen mit einer Nummer und Bezeichnung gekennzeichnet, z.B. „410.0 Steinerweg“. Anhand der Nummer und der Bezeichnung des Bebauungsplans finden Sie alle dazugehörigen Dokumente.
Ein Bebauungsplan besteht i.d.R. aus:

  • einem Plan (Zeichnerischer Teil)
  • den textlichen Festsetzungen (meistens ist es ein Dokument mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften)
  • einer Begründung und ggf. weiteren Bestandteilen wie Gutachten und Umweltbericht.

Welcher Bebauungsplan gilt auf meinem Grundstück?

  • Öffnen Sie die Übersichtskarte mit der richtigen Gemarkung und finden auf der Karte Ihr Grundstück bzw. die gesuchte Adresse. In den Karten können Sie soweit hineinzoomen bzw. diese vergrößern bis die Flurstücks- und Hausnummern lesbar sind.
  • Überprüfen Sie, in welchem Bebauungsplan sich Ihr Grundstück befindet und suchen die entsprechenden Dokumente (nummerisch sortiert) anhand der Bebauungsplan-Nummer. 

Flurstücke außerhalb der Bebauungsplan-Geltungsbereiche:
Befindet sich ein Grundstück nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb des besiedelten, des sogenannten unbeplanten Innenbereichs, so wird Ihr Grundstück planungsrechtlich gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt.
Liegt Ihr Grundstück außerhalb des besiedelten Bereichs, wird das Flurstück gemäß § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) beurteilt.

Flurstücke außerhalb der Bebauungsplan-Geltungsbereiche und innerhalb der magenta-farbenen Umrandungen (Polizeiverordnungen):
Befindet sich Ihr Grundstück innerhalb einer magenta-farbenen Umrandung mit der Bezeichnung PolVO handelt es sich hierbei um sogenannte Polizeiverordnungen. Mit Polizeiverordnungen werden ausschließlich die Baufluchten festgelegt. Die Baufluchtlinien sind in den Übersichtsplänen eingezeichnet, es gibt hierzu keine gesonderten Dokumente. Bauvorhaben in diesen Bereichen müssen die Baufluchten beachten und werden ansonsten gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Hinweis: Flurstücke, die zwar innerhalb einer Polizeiverordnung liegen, allerdings mit späteren Bebauungsplänen überplant wurden, sind gemäß den Bebauungsplänen zu beurteilen. In diesen Bereichen sind keine Baufluchtlinien eingezeichnet.

Gottmadingen

Gemarkung Gottmadingen
Übersichtskarte in hoher Auflösung zum Herunterladen (PDF-Dokument, 5,64 MB, 20.07.2023) (PDF-Dokument, 5,64 MB, 20.07.2023)​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Bietingen und Ebringen

Randegg, mit Petersburg und Murbach