Wahlen in Gottmadingen
Aktuelle Informationen zu den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024
Kommunalwahl 2024
Alle fünf Jahre finden die Kommunalwahlen statt. Am Sonntag, 9. Juni 2024, entscheiden die Wählerinnen und Wähler in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs über die Zusammensetzung der Gemeinderäte und der Kreistage.
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 108,79 KB, 01.02.2024)
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 93,51 KB, 08.04.2024)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 101,17 KB, 03.05.2024)
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl sowie der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 105,04 KB, 31.05.2024)
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 471,59 KB, 11.06.2024)
Wahlergebnisse
Das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl der Gemeinde Gottmadingen wurde vom Gemeindewahlausschuss festgestellt.
Das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl kann hier neben den Ergebnissen der Europawahl und der Kreistagswahl abgerufen werden.
Briefwahl online beantragen
Seit Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr ist die Beantragung des Wahlscheins per Internet nicht mehr möglich.
Wer wird in Gottmadingen gewählt?
- Gemeinderäte in Gottmadingen
- Kreisräte im Landkreis Konstanz (Wahlkreis IV "Gottmadingen")
Wer darf gewählt werden?
Alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Wer darf wählen?
Alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind auch Wohnungslose, die sich in einer Gemeinde oder einem Landkreis gewöhnlich aufhalten.
Wahlvorschläge zum Gemeinderat: Informationen für Parteien und Wählervereinigungen
Am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates beginnt die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Bekanntmachung der Wahl erfolgte am 1. Februar 2024, so dass ein Einreichen der Wahlvorschläge ab 2. Februar möglich ist.
Wahlvorschläge müssen schriftlich bis zum 73. Tag vor der Wahl 18.00 Uhr, also bis zum Donnerstag, 28. März 2024 um 18.00 Uhr eingereicht werden (§13 KomWO). Das bedeutet, dass der Wahlvorschlag in Papierform mit Originalunterschriften – bis zum Ablauf der Einreichungsfrist – vollständig vorliegen muss. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgereicht wird.
Für Fragen rund um Wahlvorschlag, Kandidatenaufstellung, Unterstützungsunterschriften usw. steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen
Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig!
Europawahl 2024
Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament gewählt. Mit Bekanntmachung vom 10. August 2023 hat die Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Wer darf wählen?
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen
Deutsche, die im Ausland leben, können entweder an ihrem Wohnort im Ausland oder an ihrem letzten Wohnort in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person kann nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann, sofern die Wahlberechtigung gegeben ist, Ihre Wahlunterlagen per Briefwahl zugeschickt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jede/r im Ausland lebende Deutsche/r, die/der am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- vor seinem/ihrem Umzug ins Ausland mind. drei Monate in Deutschland gemeldet war,
- drei Monate in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemeldet,
oder
- nach Vollendung des 14. Lebensjahrs nicht länger als 25 Jahre aus Deutschland verzogen ist,
oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar, Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen erworben hat (mit Begründung),
- nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnimmt.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres letzten deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gottmadingen müssen Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Wahlamt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (PDF-Dokument, 230,00 KB, 26.03.2024) stellen. Der Antrag muss in zweifacher Ausfertigung persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Wenn Sie 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gottmadingen nicht automatisch eingetragen. Sie müssen uns daher zwingend erneut einen Antrag auf Eintragung (PDF-Dokument, 230,00 KB, 26.03.2024) zustellen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde Gottmadingen.
Das Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie auch beim Wahlamt oder im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.
Sie sind nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Informationen zum Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von dort Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in mit einer Wohnung in Deutschland, die/der am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gottmadingen müssen Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Wahlamt der Gemeinde Gottmadingen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF) (PDF-Dokument, 162,89 KB, 26.03.2024) stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gottmadingen eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Wahlamt zur Klärung des Wahlrechts in Verbindung setzen.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 130,45 KB, 26.03.2024) stellen. Auch dieser Antrag muss im Original unterschrieben beim Wahlamt bis Sonntag, 19. Mai 2024, eingehen.
Alle Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie auch beim Wahlamt der Gemeinde Gottmadingen oder im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.
Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an den Wahlen in allen Amtssprachen der EU.
Weitere Informationen zur Europawahl
Vergangene Wahlen
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen der Gemeinde Gottmadingen.
Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl am 26. September 2021
Landtagswahl 2021
Landtagswahl am 14. März 2021
Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis.
Bürgermeisterwahl 2020
Gewählt wurde Herr Dr. Michael Klinger mit 89,34% der Stimmen.
Gemeinderatswahl 2019
Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019
Landtagswahl 2016
Landtagswahl am 13. März 2016
Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis des Wahlkreises 057 - Singen.
Gemeinderatswahl 2014
Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014
Europawahl 2014
Europawahl am 25. Mai 2014
Bundestagswahl 2013
Bundestagswahl am 22. September 2013