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Wahlen in Gottmadingen

Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.

Briefwahl online beantragen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich, oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Wir bieten hier für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten bzw. Post zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wohnungslose Personen können auf Antrag beim Wahlamt in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie glaubhaft machen können, dass ihr ständiger Aufenthalt in der Gemeinde ist.

Briefwahl

Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online über den Internetwahlscheinantrag (vom 17. Januar 2025 bis zum 19. Februar 2025 12:00 Uhr möglich)
  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen, gelangen Sie ebenfalls zum Internetwahlscheinantrag.
  • Per E-Mail an wahlen(@)gottmadingen.de (In diesem Fall müssen Sie Ihren Namen, Ihre Wohnanschrift und Ihr Geburtsdatum angeben)
  • Persönlich im Rathaus: Während den Öffnungszeiten können Briefwahlunterlagen im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Str. 10, beantragt werden. Hierzu wird eine ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung benötigt. Die Briefwahlunterlagen können dann nach Hause mitgenommen werden. Alternativ kann auch gleich vor Ort im Rathaus gewählt werden.
  • Postalische Zusendung: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, welcher vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, (Johann-Georg-Fahr-Str. 10 in 78244 Gottmadingen) gesendet werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Antrag aufgrund der Versanddauer rechtzeitig im Wahlamt eingeht.

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl ist der Zeitraum für die Briefwahl erheblich verkürzt. Die Gemeinde erhält die Stimmzettel voraussichtlich zwischen dem 4. bis 7. Februar 2025, sodass erst dann die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können.

Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur dann beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Eine Vollmacht per E-Mail ist nicht zulässig.
Pro Person dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Postalische Briefwahlanträge sollten bis spätestens am Mittwoch, 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben werden.

Bei kurzfristiger Beantragung wird empfohlen, persönlich im Rathaus vorbei zu kommen, da die Briefwahlunterlagen ansonsten nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr im Rathaus gestellt werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Gottmadingen (Tel. 07731 908-160, wahlen(@)gottmadingen.de).

Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen

Damit im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen können, müssen sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie werden nicht automatisch von Amts wegen eingetragen.

Für jede Wahl müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Der Antrag sowie weitere Informationen stehen unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html zur Verfügung.

Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Antrag ist postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Gemeindebehörde zu senden.
Die Antragsfrist endet am 02.02.2025. Verspätet eingegangene Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist die letzte deutsche Meldegemeinde.

Voraussetzungen

Fall 1:

  • deutsche Staatsangehörigkeit,
  • kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz).

Fall 2:
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegen, ist folgender Antrag auszufüllen und diesem ist eine schriftliche Begründung beizufügen:

  • Erklärung zu der persönlichen und unmittelbaren Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und 
  • Betroffenheit von diesen Verhältnissen aus anderen Gründen

Wahlrecht bei Zuzügen nach Gottmadingen und Umzügen innerhalb von Gottmadingen ab dem 12.01.2025

Sofern ein Zuzug nach Gottmadingen oder ein Umzug innerhalb der Gemeindestatt gefunden hat, oder die Nebenwohnung in Gottmadingen zur Hauptwohnung geworden ist bzw. umgekehrt, ist Folgendes zu beachten:

  • Bei einem Zuzug nach dem 12.01.2025 bleibt der Wähler / die Wählerin im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen. Dort kann entweder Briefwahl beantragt werden oder persönlich im Wahlraum gewählt werden. Sofern die Stimmabgabe in Gottmadingen erfolgen soll, muss zusätzlich zur Anmeldung bis spätestens zum 02.02.2025 ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis gestellt werden. Sodann erfolgt eine Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde. Die Regelung gilt auch für den Fall, dass eine Nebenwohnung in Gottmadingen nach dem 12.01.2025 als Hauptwohnung angemeldet wird.
  • Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde nach dem 12.01.2025, bleibt der Wähler / die Wählerin im Wählerverzeichnis der alten Wohnung eingetragen, wenn die neue Wohnung in demselben Wahlkreis wie die alte Wohnung liegt.

Falls die neue Wohnung in einem anderen Wahlkreis liegt, kann bis zum 02.02.2025 schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, in dem die neue Wohnung liegt, bei der Meldebehörde beantragt werden.

Fakten gegen Desinfektion

Hier erhalten Sie weitere Informationen der Bundeswahlleiterin.

Vergangene Wahlen

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen der Gemeinde Gottmadingen.

Landtagswahl 2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis.

Landtagswahl 2016

Landtagswahl am 13. März 2016

Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis des Wahlkreises 057 - Singen.