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Wahlen in Gottmadingen

Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.

Briefwahl

Briefwahl kann noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt im Rathaus (Johann-Georg-Fahr-Str. 10) ist daher am Freitagnachmittag noch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Gottmadingen, Johann-Georg-Fahr-Str. 10, 78244 Gottmadingen eingegangen sein müssen (z.B. durch den Einwurf in den Briefkasten des Rathauses).

Sofern die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl nicht rechtzeitig zugegangen sind, besteht die Möglichkeit am Samstag vor der Wahl, 22. Februar 2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr diese persönlich zu beantragen.
Bei einer attestierten Krankheit am Wahlwochenende können Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 23.02.2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden.
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Zeiten unter Tel. Telefonnummer:Telefonnummer: 07731 908-161 erreichbar.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wohnungslose Personen können auf Antrag beim Wahlamt in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie glaubhaft machen können, dass ihr ständiger Aufenthalt in der Gemeinde ist.

Briefwahl

Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online über den Internetwahlscheinantrag (vom 17. Januar 2025 bis zum 19. Februar 2025 12:00 Uhr möglich)
  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen, gelangen Sie ebenfalls zum Internetwahlscheinantrag.
  • Per E-Mail an wahlen(@)gottmadingen.de (In diesem Fall müssen Sie Ihren Namen, Ihre Wohnanschrift und Ihr Geburtsdatum angeben)
  • Persönlich im Rathaus: Während den Öffnungszeiten können Briefwahlunterlagen im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Str. 10, beantragt werden. Hierzu wird eine ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung benötigt. Die Briefwahlunterlagen können dann nach Hause mitgenommen werden. Alternativ kann auch gleich vor Ort im Rathaus gewählt werden.
  • Postalische Zusendung: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, welcher vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, (Johann-Georg-Fahr-Str. 10 in 78244 Gottmadingen) gesendet werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Antrag aufgrund der Versanddauer rechtzeitig im Wahlamt eingeht.

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl ist der Zeitraum für die Briefwahl erheblich verkürzt. Die Gemeinde erhält die Stimmzettel voraussichtlich zwischen dem 4. bis 7. Februar 2025, sodass erst dann die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können.

Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur dann beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Eine Vollmacht per E-Mail ist nicht zulässig.
Pro Person dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Postalische Briefwahlanträge sollten bis spätestens am Mittwoch, 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben werden.

Bei kurzfristiger Beantragung wird empfohlen, persönlich im Rathaus vorbei zu kommen, da die Briefwahlunterlagen ansonsten nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr im Rathaus gestellt werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Gottmadingen (Tel. 07731 908-160, wahlen(@)gottmadingen.de).

Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen

Die Antragsfrist zur Aufnahme in unser Wählerverzeichnis endete am Sonntag, den 2. Februar 2025. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Infos sind unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Wahlrecht bei Zuzügen nach Gottmadingen und Umzügen innerhalb von Gottmadingen ab dem 02.02.2025

Das Wählerverzeichnis der Gemeinde ist abgeschlossen. Es können nur noch offensichtliche Fehler der Meldebehörde oder Verluste der Wahlberechtigung durch Tod oder durch Gerichtsbeschluss berücksichtigt werden.

Bei Zuzügen oder einem Wechsel der Nebenwohnung zur Hauptwohnung ab dem 3. Februar 2025 bleiben Sie an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt. Dort können Sie entweder vor Ort im Wahllokal wählen oder alternativ Briefwahl beantragen. Ein Eintrag in unser Wählerver­zeichnis ist nicht mehr möglich.

Bei einer Ummeldung innerhalb der Gemeinde bleiben Sie im Wahlbezirk und somit auch im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnung eingeteilt. Sollten Sie dieses Wahllokal am Wahlsonntag nicht persönlich aufsuchen können, so steht Ihnen alternativ die Briefwahl zur Verfügung.

Fakten gegen Desinfektion

Hier erhalten Sie weitere Informationen der Bundeswahlleiterin.

Bundestagswahl 2025 kurz erklärt – alles, was du wissen musst!

Vergangene Wahlen

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen der Gemeinde Gottmadingen.

Landtagswahl 2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis.

Landtagswahl 2016

Landtagswahl am 13. März 2016

Das Wahlergebnis der Gemeinde Gottmadingen können Sie in den untenstehenden Link abrufen. Über den Link des Landratsamtes gelangen Sie auf das gesamte Ergebnis des Wahlkreises 057 - Singen.